Ehescheidung und Getrenntleben
Innerhalb dieser Trennungszeit sind in der Regel nur vorläufige Regelungen möglich, da der Gesetzgeber die Wiederaufnahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft ermöglichen möchte.
Nach gegenseitig erteilter Auskunft über die Einkommens- und Vermögenssituation beider Ehegatten wird der Anspruch auf Trennungsunterhalt geklärt.
Im Jahr der Trennung können die bisherigen Steuerklassen beibehalten werden. Ebenso ist in der Regel eine gemeinsame Steuerveranlagung durchzuführen.
Erst ab dem Kalenderjahr, in dem kein einziger Tag mehr des Zusammenlebens stattfand sind die Steuerklassen zwingend zu ändern.
Wegen der Einzelheiten sollte eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Der Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt gestellt werden.