Scheidungsverfahren

Rechtsanwältin Iris Haydn - Familienrecht Nürnberg
Im Scheidungsverfahren steht Ihnen mit Frau Rechtsanwältin Iris Haydn eine erfahrene und engagierte Fachanwältin für Familienrecht sowohl vor als auch während des laufenden Scheidungsverfahrens als Scheidungsanwalt in Nürnberg zur Seite.

Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens

Die Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Einkommen beider Ehegatten während der letzten drei Monate vor Stellung des Scheidungsantrags. Für jedes gemeinsame Kind wird ein Freibetrag in Höhe von € 250,00 berücksichtigt. Hinzu kommt der ebenfalls vom Gericht festzulegende Streitwert für Folgesachen wie beispielsweise Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge, Umgangsrecht etc.
Lassen Sie sich jedoch von der Höhe des jeweiligen Streitwertes nicht erschrecken: Selbstverständlich sind dies nicht die von Ihnen zu zahlenden Gebühren, sondern der gerichtlich festzusetzende Streitwert ist lediglich Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten.

Da bei jeder Scheidung der festzusetzende Verfahrenswert variiert, empfiehlt es sich, auch diesbezüglich anwaltliche Beratung einzuholen.

Nach rechtskräftiger Ehescheidung, die in der Regel nach Ablauf eines Monats nach Zustellung des Scheidungsendbeschlusses eintritt, besteht die Möglichkeit zur Wiederverheiratung bzw. den Namen vor Eheschließung wieder anzunehmen. Gemeinsame Kinder behalten jedoch den bisherigen Familiennamen und können nur mit Zustimmung beider Elternteile einen anderen Nachnamen – bspw. den neuen Familiennamen des neuen Ehepartners erhalten.