Sorgerecht

Sorgerecht in Nürnberg - Rechtsanwältin Iris Haydn
Im Falle einer Ehescheidung geht der Gesetzgeber zwischenzeitlich grundsätzlich erst einmal davon aus, dass es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge beider Elternteile trotz Trennung und Scheidung bleibt.

Sollte es jedoch beispielsweise zwischen beiden Elternteilen an jeglicher Kommunikationsfähigkeit fehlen, kann die elterliche Sorge sowohl in einem separaten (Eil-)Verfahren schon während des Getrenntlebens als auch im Rahmen des laufenden Scheidungsverfahrens von einem Elternteil allein beantragt werden.

Es ist auch möglich, dass Teile der gemeinsamen Sorge auf ein Elternteil übertragen werden. So kann beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ein Elternteil übertragen werden, um Streitigkeiten im Alltag des Kindes möglichst zu vermeiden. Im Übrigen kann es dennoch bei der gemeinsamen Sorge bleiben, d. h. wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes haben nach wie vor beide Elternteile gleichberechtigt zu entscheiden.

In unserer Kanzlei in Nürnberg werden die Erfolgsaussichten und zur Verfügung stehenden außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Maßnahmen bezogen auf Ihren konkreten Einzelfall konkret geklärt.

Sorgerecht in Nürnberg - Rechtsanwältin Iris Haydn