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Anfechtung der Vaterschaft
In einer immer noch aktuellen Entscheidung des BGH vom 15.11.2017 wurde dem leiblichen Vater die Anfechtung der bestehenden Vaterschaft des Ehemanns der Kindesmutter versagt.Die biologische Vaterschaft reiche nicht aus, wenn zwischen dem "bisherigen" gesetzlichen Vater und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.
Eingestellt am 10.04.2018 von RAin Haydn
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