Neue Düsseldorfer Tabelle 2023
Für die Zeit ab 01.01.2023 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2023. Die monatlichen Zahlbeträge für die unterhaltsberechtigte Kinder haben sich im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2022 bei minderjährigen Kindern erhöht, obwohl höheres Kindergeld bezahlt wird.
Kindergeld kann sich der/die Unterhaltspflichtige hälftig anrechnen lassen.
Kindergeld kann sich der/die Unterhaltspflichtige hälftig anrechnen lassen.
Eingestellt am 18.01.2023 von RAin Haydn
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