Ehewohnung und Hausrat

Fragen der Ehewohnungszuweisung und Aufteilung des Hausrates werden in der Regel außergerichtlich direkt nach erfolgter Trennung der Eheleute geregelt. Soweit sich die Ehegatten nicht intern über die Verteilung des Haushaltes einigen können, kann gerichtlich eine endgültige Verteilung des Hausrates nach der Scheidung beantragt werden.

In jedem Fall muss jedoch aus Bestimmtheitsgründen eine Aufstellung aller Haushaltsgegenstände erfolgen, die alle Gegenstände genau bezeichnet.