Ehescheidung und Getrenntleben
Ein Ehescheidungsantrag kann erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres gestellt werden.
Innerhalb dieser Trennungszeit sind in der Regel nur vorläufige Regelungen möglich, da der Gesetzgeber die Wiederaufnahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft ermöglichen möchte.
Lesen Sie zu diesem Thema hier mehr und wenden Sie sich an Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg.
Ihre Iris Haydn
Fachanwältin für Familienrecht
Eingestellt am 22.03.2011 von RAin Haydn
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