Kindesunterhalt

Kindesunterhalt in Nürnberg - Beratung von Rechtsanwältin Iris Haydn
Bei Trennung der Ehegatten z.B. in Nürnberg hat der Ehegatte, der die weitere Betreuung eines gemeinsamen Kindes übernimmt, Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt seitens des anderen Elternteils.

Solange die Kinder minderjährig sind, ist für die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes allein das Einkommen des nicht betreuenden Elternteils maßgeblich. Entsprechend hat dieser Auskunft unter Belegvorlage über sein Einkommen und seine Vermögenssituation zu erteilen.

Kindesunterhaltsansprüche sind vorrangig zu behandeln. Auch wenn die Möglichkeit besteht, kostenfrei eine Kindesunterhaltsverpflichtung beim Jugendamt z.B. in Nürnberg beurkunden zu lassen, empfiehlt es sich vorab die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes anwaltlich feststellen zu lassen.

Ab Volljährigkeit des gemeinsamen Kindes ist das Einkommen beider Elternteile maßgeblich, die entsprechend ihrem jeweiligen Einkommen quotenmäßig Kindesunterhalt zu leisten haben. Beide Elternteile sind verpflichtet, für die Kosten einer abgeschlossenen Ausbildung finanziell aufzukommen.

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