Kindesunterhalt

Bei Trennung der Ehegatten hat der Ehegatte, der die weitere Betreuung eines gemeinsamen Kindes übernimmt, Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt seitens des anderen Elternteils.

Solange die Kinder minderjährig sind, ist für die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes allein das Einkommen des nicht betreuenden Elternteils maßgeblich.

Lesen Sie mehr zum Thema Kindesunterhalt und stellen Sie uns Ihre Frage dazu.






Eingestellt am 22.03.2011 von RAin Haydn
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