Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Nach rechtskräftiger Ehescheidung ist der nacheheliche Ehegattenunterhaltsanspruch des Ehegatten mit dem geringeren Einkommen auf den sog. angemessenen Lebensbedarf zu beschränken.

Dieser richtet sich nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und die Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Hat der Unterhaltsberechtigte derartige Einkünfte bzw. könnte er solche Einkünfte eigentlich erzielen, kann dies nach einer gewissen Übergangszeit (in der Regel zwei bis drei Jahre), in der er sich nach gescheiteter Ehe auf die geänderte Situation auch beruflich einstellen kann, zum vollständigen Wegfall des nachehelichen Unterhaltsanspruchs führen.

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